Vergleich: Flightright, Fairplane, EU-Claim | Fluggast-Helfer-Test (2023)

Fluggasthelfer-Test 2019

Wir haben zwei Arten von Anbietern im Zeitraum vom 21. Mai bis zum 4. September 2019 untersucht: Sofortentschädiger und Inkasso-Dienstleister. Dabei beschränkten wir uns auf die Unternehmen, die bei einer Google-Suche am 21. Mai 2019 jeweils auf den ersten drei Ergebnisseiten zu den Begriffen „Flugverspätung Entschädigung“, „Flugannullierung Entschädigung“, „Fluggastrechte EU-Verordnung“, „Fluggasthelfer“ und „Fluggastrechte Portale“ angezeigt wurden.

Einige Rechtsanwaltskanzleien tauchten bei unserer Google-Suche auf, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert haben. Selbstverständlich können sich Fluggäste auch an einen Rechtsanwalt wenden und sich bei Erfolg die Provision der Portale sparen. Das kann eine sehr gute Alternative zu den Fluggast-Portalen sein. Deshalb haben wir einigen auch einen Fragebogen zukommen lassen. In diesem Test haben wir uns allerdings auf die sogenannten Legal-Tech-Unternehmen beschränkt, um den Umfang des Tests nicht zu sehr auszuweiten. Rechtsanwaltskanzleien, Schlichtungsstellen und Verbraucherzentralen waren deshalb nicht Gegenstand dieser Untersuchung.

Sofortentschädiger

Bei den Sofortentschädigern haben wir drei Unternehmen berücksichtigt, die Kunden Entschädigungsforderungen abkaufen. Dazu gehören: Compensation2go, EUFlight sowie Ersatz-Pilot. Diese Unternehmen bieten kein Inkasso-Modell an – auch nicht in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. Sie haben sich ausschließlich auf Sofortentschädigung spezialisiert.

Hat sich ein Fluggast für die Sofortentschädigung entschieden, wollen wir ihm keinen Anbieter empfehlen, der dann im Ergebnis das Inkasso-Modell anbietet. Deshalb halten wir bei den Sofortentschädigern nur Unternehmen für empfehlenswert, die ausschließlich nach diesem Modell arbeiten.

Wir haben den Anbietern Fragen zu folgenden Themen gestellt: zum Unternehmen, zur Anzahl der im Jahr 2018 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen sowie zu den Kosten. Zudem baten wir die Unternehmen, drei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten beruhten. Wir wollten jeweils wissen, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde und welche Summe es an den Fluggast zahlen würde. Alle drei Anbieter haben den Fragebogen vollständig beantwortet.

Wichtige Kriterien bei der Sofortentschädigung sind: Preis, Preistransparenz, Erfahrung, aber auch die Frage, ob sich das Unternehmen nur die Rosinen herauspickt oder auch Fälle mit kalkuliertem Risiko übernimmt. Diese Aspekte haben wir deshalb berücksichtigt und mit Punkten bewertet:

klarer Preis - Einige Unternehmen bieten einen Kaufpreis an, der ab dem 91. Tag nach dem Abflug günstiger wird beziehungsweise deren Kaufpreis von der Länge der Flugstrecke abhängt. Diese Differenzierung macht es für den Verbraucher unnötig kompliziert. Deshalb bewerteten wir es positiv, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbot (5 Punkte). Seit dem 1. November 2019 bietet der Anbieter EUflight unterschiedliche Preise an in einer Spanne zwischen 30,9 bis 42,8 Prozent brutto.

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten müssen für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Unternehmen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angeben (5 Punkte). Gut finden wir, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Euro-Betrag angibt, was die Dienstleistung für den Verbraucher tatsächlich kostet (5 Punkte).

Erfahrung - Wir haben uns nach der Anzahl der im Jahr 2018 ausgezahlten Entschädigungen erkundigt. Wir haben es positiv bewertet, wenn ein Unternehmen mehr als 1.000 Entschädigungen ausgezahlt hat, da die Anzahl auf hinreichende Erfahrung schließen lässt (10 Punkte).

Kundenbewertungen - Nach dem Preis sind die Bewertungen durch andere Kunden oft das zweitwichtigste Kriterium für Verbraucher bei der Entscheidung für ein Unternehmen oder eine Dienstleistung. Auch wenn bei Bewertungsportalen Manipulationen nie ganz auszuschließen sind, möchten wir Kundenbewertungen bei unseren Emp­feh­lungen berücksichtigen. Als positiv haben wir bewertet, wenn ein Anbieter mehr als 250 Bewertungen bei Trustpilot oder ausgezeichnet.org verzeichnen konnte (5 Punkte).

Fallbeispiele - Wir ließen die Anbieter drei realistische Fälle beurteilen, die auf den Angaben unserer Leser beruhten. Davon versprechen wir uns zumindest einen Hinweis auf die Annahmequote. Die Ausführungen haben wir mit den Erfahrungen der Fluggäste verglichen und bewertet (je maximal 10 Punkte).

Der Anbieter EUFlight hatte zum Zeit­punkt unserer Untersuchung unsere Kriterien mit Abstand am besten erfüllt (45 Punkte) und war damit unsere Hauptempfehlung. Compensation2go bekam weniger Punkte (25 Punkte), war aber aufgrund des günstigen Preises ebenfalls eine Emp­feh­lung. Nach unserer Untersuchung hat der Anbieter EUflight sein Preismodell geändert. Seit dem 1. November 2019 bietet er nunmehr unterschiedliche Preise an – zwischen 30,9 und 42,8 Prozent brutto. Damit ist EUflight unter Umständen sogar günstiger als Compensation2go, bietet jedoch keinen einheitlichen Preis mehr für alle Kunden an. Nach unseren Bewertungskriterien erzielt er damit 40 Punkte (Stand: 1. November 2019). An unseren Emp­feh­lungen ändert sich dadurch nichts.

Inkasso-Dienstleister

Von den Inkasso-Dienstleistern haben wir 15 Unternehmen angeschrieben. Drei Anbieter haben nicht geantwortet. Alle anderen Dienstleister haben wir in unsere Untersuchung einbezogen: Captain Frank, Claim Flights, EUClaim, Fairplane, Flightcomp, Flightright, flug-verspaetet.de, Myflyright, Refund.me, Trustfly, SOS Flugverspätung und Wirkaufendeinenflug.de.

Wir stellten den Anbietern Fragen zu folgenden Themen: zum Unternehmen, zur Anzahl der im Jahr 2018 angenommenen Fälle, zur Anzahl der 2018 ausgezahlten Entschädigungen, zu erstrittenen Urteilen, zum Umgang mit Verzugszinsen und Vergleichen, ob der Fluggast den Vertrag auch wieder beenden kann sowie zu den Kosten. Schließlich haben wir die Unternehmen ebenfalls gebeten, drei Beispielfälle zu beurteilen, die auf realen Sachverhalten beruhten. Wir wollten jeweils wissen, ob das Unternehmen den Fall übernehmen würde, was sie einfordern würden und welche Summe sie auszahlen würden.

Die folgenden zehn Kriterien bewerteten wir mit einzelnen Punkten. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahl empfehlen wir die besten drei Inkasso-Portale. Hat ein Anbieter alle Kriterien erfüllt, hätte er eine Gesamtpunktzahl von 80 Punkten erzielen können. Bei gleicher Punktzahl listen wir das Unternehmen mit dem geringeren Preis zuerst.

Erfahrung - Es gibt viele neue Anbieter unter den Fluggasthelfern. Wir haben uns nach der Anzahl der im Jahr 2018 ausgezahlten Entschädigungen erkundigt. Wir haben es positiv bewertet, wenn ein Unternehmen mehr als 1.000 Entschädigungen ausgezahlt hat, da die Anzahl auf hinreichende Erfahrung schließen lässt (10 Punkte).

klarer Preis - Einige Unternehmen bieten ihre Inkasso-Leistungen zu unterschiedlichen Preisen an – der variiert nach interner Risikoeinschätzung. Auf der Website finden sich nur Preisspannen. Zu welchem Preis der Anbieter den Fall übernimmt, erfährt der Fluggast erst, nachdem das Unternehmen den Sachverhalt vorgeprüft hat. Der Verbraucher kann nicht erkennen, nach welchen Kriterien sich der Preis bemisst. Deshalb haben wir es positiv bewertet, wenn das Unternehmen einen einheitlichen Preis für alle Fluggäste anbietet (5 Punkte).

Eine Umfrage im Juni 2022 ergab, dass EUClaim zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 33 Euro pro Person verlangt; flug-verspätet.de stellt weitere 15 Prozent inklusive MwSt in Rechnung, wenn die Airline erst nach einem Gerichtsverfahren gezahlt hat. Diese Preiserhöhungen haben bisher noch keinen Eingang in unsere Bewertung gefunden (Stand: Juni 2022).

Preistransparenz auf der Website - Die Kosten müssen für den Verbraucher transparent auf der ersten Seite des Internetauftritts zu finden sein (5 Punkte). Nach der Mitteilung der EU-Kommission soll das Unternehmen das Honorar inklusive Mehrwertsteuer angeben (5 Punkte). Besonders transparent ist es aus unserer Sicht, wenn das Unternehmen anhand von Beispielen ausrechnet und in einem Euro-Betrag angibt, was die Dienstleistung für den Verbraucher tatsächlich kostet (5 Punkte).

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Wir haben uns auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter angesehen. Sind die AGB klar, ver­brau­cher­freund­lich und transparent, ohne Überraschungen wie Schadensersatzpauschalen oder Zusatzkosten, haben wir das positiv bewertet. Hat ein Unternehmen sich die Forderung abtreten lassen, sollte beim Widerruf oder bei der Kündigung auch etwas zur Rückübertragung der Forderung stehen. Für den Verbraucher von Vorteil ist es auch, wenn sich das Unternehmen bereit erklärt, an einer Streitschlichtung teilzunehmen (5 Punkte).

Kundenbewertungen - Nahezu alle untersuchten Inkasso-Dienstleister arbeiten mit dem Bewertungsportal Trustpilot zusammen, einige mit ausgezeichnet.org. Als positiv haben wir bewertet, wenn ein Anbieter mehr als 250 Bewertungen bei Trustpilot oder ausgezeichnet.org verzeichnen konnte (5 Punkte). Ebenfalls positiv ist, falls die Kunden das Unternehmen mit einer durchschnittlichen Note oder dem sogenannten Trust-Score von mehr als 9,0 beziehungsweise 4,5 bei ausgezeichnet.org bewertet haben (5 Punkte). Stichtag der Betrachtung war der 10. Juli 2019.

Fallprüfungen - Wir haben den Unternehmen drei Fallbeispiele vorgelegt, die wir anhand von realen Flügen nachgebildet haben. Wir fragten den Dienstleister, ob er den Fall übernehmen und welchen Betrag er einfordern würde, und mit welcher Auszahlung der Fluggast rechnen kann. Die Ausführungen haben wir mit den Erfahrungen der Fluggäste verglichen und bewertet (je 5 Punkte).

keine Abtretung im Inkasso-Modell - Einige Inkasso-Dienstleister lassen sich mittlerweile wie die Sofortentschädiger die Entschädigungsforderung abtreten. Wir finden es besser, wenn der Fluggast Inhaber seiner Forderung bleibt. Es gibt aus unserer Sicht keinen nachvollziehbaren Grund, warum der Fluggast im Inkasso-Modell seine Forderung gegen die Airline abtreten und damit gewissermaßen in Vorleistung gehen sollte.

Mit einer Bevollmächtigung kann ein Portal die Ansprüche ebenfalls effektiv durchsetzen, denn auch ein Rechtsanwalt lässt sich regelmäßig nur bevollmächtigen. Der Kunde verliert durch die Abtretung seinen „Vermögenswert“, er kann dem Portal nicht mehr so leicht kündigen. Zudem wird es dem Fluggast oft gar nicht klar, dass er nach der Beauftragung eines Fluggastrechte-Portals nicht mehr Inhaber seiner Forderung ist. Positiv bewertet haben wir deshalb, wenn ein Anbieter sich die Ansprüche nicht abtreten lässt (5 Punkte).

weitere Ansprüche - Viele Portale haben sich ausschließlich auf die Durchsetzung der Ausgleichszahlungen konzentriert. Wir haben es positiv bewertet, wenn der Anbieter über die Entschädigung hinaus auch weitere Ansprüche geltend macht, die dem Fluggast zustehen. Das können zum Beispiel Ticket- oder Übernachtungskosten sein (10 Punkte).

Zinsen als Zusatzprovision - Einige Anbieter fordern zwar Zinsen auf die Entschädigungssumme, behalten diese aber als eine Art Zusatz-Provision. Auch das halten wir nicht für ver­brau­cher­freund­lich. Wer die Zinsen an den Kunden weitergibt, den haben wir positiv bewertet (5 Punkte).

Zählt man alle möglichen Punkte zusammen, ergibt das eine mögliche Höchstpunktzahl bei den Inkasso-Dienstleistern von 80 Punkten. Unsere Hauptempfehlung flug-verspaetet.de hat eine Gesamtpunktzahl von 70 Punkten erreicht und uns besonders überzeugt. Auch EUClaim und SOS Flugverspätung haben sehr gute 60 Punkte erzielt. Claim Flights schneidet nur wenig schlechter ab.

Die Untersuchung dieser Kriterien ist eine Momentaufnahme vom Juli 2019. Im Folgenden die Ergebnisse unserer Emp­feh­lungen im Überblick:

Test der Portale für Fluggastrechte – Die Finanztip-Empfehlungen

flug-verspaetet.de

SOS

Flugverspätung3

EUClaim

Claim

Flights

> 1.000 Auszahlungen110 Punkte (6.000)10 Punkte (2.700)10 Punkte (12.000)10 Punkte (15.000)
einheitlicher Preis5 Punkte (29,75 %)

5 Punkte

(23,74 %)

5 Punkte

(30,94 %)

5 Punkte (26,78 %)

Preistransparenz

10 Punkte

15 Punkte

15 Punkte

5 Punkte
AGB5 Punkte0 Punkte

5 Punkte

0 Punkte
> 250 Kunden-Bewertungen

5 Punkte

5 Punkte

5 Punkte

5 Punkte
Trustscore > 9,0 bzw. 4,52

5 Punkte

(9,5)

5 Punkte

(4,93)

5 Punkte (9,7)5 Punkte (9,6)
Fallbewertungen10 Punkte5 Punkte5 Punkte10 Punkte
keine Abtretung

5 Punkte

0 Punkte5 Punkte0 Punkte
weitere Ansprüche

10 Punkte

10 Punkte

0 Punkte

10 Punkte
Zinsen5 Punkte5 Punkte5 Punkte5 Punkte
Gesamtpunktzahl70 Punkte60 Punkte60 Punkte55 Punkte

1 Auszahlungen in Deutschland im Jahr 2018
2 Trustpilot hat zum Zeit­punkte der Abfrage einen Trustscore von maximal 10 Punkten ausgwiesen, ausgezeichnet.org hat einen Trustscore von höchstens 5 Punkten ausgewiesen.
3 SOS Flugverspätung antwortete im Juni 2022 verspätet auf unsere Anfragen, so dass wir die Emp­feh­lung zwischenzeitlich ausgesetzt hatten (Stand: 7. Juli 2022)
Quelle: Finanztip-Recherche, AGB der Anbieter (Stand: 9. September 2019; Juli 2022)

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Author: Margart Wisoky

Last Updated: 23/11/2023

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